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| Aktuelle Informationen

Bundesförderung - auch für Unterrichtsgebäude

Ab dem 01.03.2023 werden sich die Förderbedingungen erneut ändern. Hierzu ist das Erreichen des Standards "Klimafreundliches Nichtwohngebäude" mit der Optimierung der Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus sowie durch bauliche und anlagentechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und die Einbindung notwendig.

Eine Förderung ohne Nachhaltigkeitszertifizierung ist nun wieder möglich; Anforderungen an das Treibhauspotential, Effizienzhaus 40 und den Wärmeerzeuger werden gestellt.

Das Bundesbauministerium (BMWSB) und die KfW haben Details zum neuen Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" (KFN) bekanntgegeben, das am 1.3.2023 starten und die bisherige Neubauförderung in der BEG ablösen soll.

Diese werden für Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden erstellt. Nachfolgenden wird hinsichtlich der Bildungsbauten nur auf die Nichtwohngebäude eingegangen.  

Ziel der neu ausgerichteten Neubauförderung ist die Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus, die Verringerung des Primärenergiebedarfs in der Betriebsphase und die Erhöhung des Einsatzes erneuerbarer Energien unter Einhaltung von Prinzipien des nachhaltigen Bauens.
 

Fördermaßnahmen
Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb von Gebäuden, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses/-gebäude 40 für Neubauten und Anforderungen an die Treibhausgas-Emissionen im Gebäudelebenszyklus einhalten. Es soll für Nichtwohngebäude zwei Förderstufen mit unterschiedlichen Anforderungen und Förderintensitäten geben:

  1. Klimafreundliches Nichtwohngebäude
    Der Standard "Klimafreundliches Nichtwohngebäude" wird durch die Optimierung der Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus sowie durch bauliche und anlagentechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und die Einbindung erneuerbarer Energien erreicht. Ein solches Gebäude muss folgende technische Mindestanforderungen erfüllen:
    • Anforderungen an das Treibhauspotential (GWP100), die unter Anwendung der Methode der Lebenszyklusanalyse (LCA) nachzuweisen sind. Der einzuhaltende GWP100-Wert beträgt für Wohngebäude 24 kg CO2 Äqu./(m2 a). Bei Nichtwohngebäuden ist ein projektspezifischer Anforderungswert nachzuweisen. Dies ist nur für solche Gebäudetypen möglich, denen in Anlage 1 zum QNG-Handbuch eine LCA-Klasse zugeordnet wurde.
    • Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 bzw. Effizienzgebäude 40 (Jahresprimärenergiebedarf und Anforderungen an die Gebäudedämmung)
    • Anforderungen an den Wärmeerzeuger: Das Gebäude darf keinen Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse aufweisen. Der Ausschluss von Biomasse bezieht sich neben fester Biomasse und auch auf biogenes Gas/Öl.
       
  2. Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG
    Ein Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG erfüllt die vorstehend genannten Anforderungen und verfügt zusätzlich über eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG PLUS) oder PREMIUM (QNG PREMIUM).

    Voraussetzung für die Vergabe des QNG ist die Durchführung einer Nachhaltigkeitsbewertung des Gebäudes auf der Grundlage eines bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) registrierten Nachhaltigkeitsbewertungssystems sowie die Überprüfung der erreichten Qualitäten durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle. Zusätzlich muss eine Zuordnung aller Nutzflächen zu den LCA-Klassen gem. Anlage 1 zum QNG-Handbuch geprüft werden. Eine Förderung ist nur bei Zuordnung einer LCA-Klasse möglich.


Die Förderung zum "Klimafreundlichen Neubau" erfolgt ab dem 1.3.2023 in den folgenden KfW-Programmen. Die nachfolgenden Förderprogramm sind für den Bau von Bildungsbauten relevant: 

  • "Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude" (299)
  • „Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude – Kommunen" (499)

 

Weitere Information zu den Förderbedingungen können Sie auf der Webseite des Öko-Zentrums NRW erhalten.